B.a Mit Vermittlungsbegehren vom 19. Dezember 2006 leitete X.________ ein Gerichtsverfahren betreffend "Nichtigkeit der Ausübungserklärung für Vorkaufsrecht" ein mit folgenden Begehren:
B.a Mit Vermittlungsbegehren vom 19. Dezember 2006 leitete X.________ ein Gerichtsverfahren betreffend "Nichtigkeit der Ausübungserklärung für Vorkaufsrecht" ein mit folgenden Begehren: — Richter — Swissrulings